Unser Netzwerk der Baukonflikt-Manager ist ein Zusammenschluss von zertifizierten Streitlösern nach DGA-Bau-Zert® und Wirtschaftsmediatoren. Wir agieren unabhängig und europaweit. Ihr Vorteil unseres Netzwerk-Konzeptes liegt darin, dass wir für jede individuelle Problemstellung die jeweils passende fachliche Expertise und Erfahrung bereitstellen können. Zu unserem Netzwerk gehören:
Qualifikation und Weiterbildung für gezielte Problemlösungen
Alle Mitglieder des Baukonflikt-Manager Netzwerks bilden sich regelmäßig weiter, um dem eigenen höchsten Qualitätsverständnis gerecht zu werden. Grundlagen unserer Konfliktlösungsansätze sind die individuellen, sehr umfangreichen Erfahrungen aus vielen Berufsjahren und die dabei gesammelten – teilweise auch unschönen – Erlebnisse. Jeder Baukonflikt-Manager im Netzwerk hat eine Ausbildung zum „Streitlöser“ absolviert, die sich an der Ausbildung zum Wirtschaftsmediator nach den Richtlinien des Bundesverbandes Mediation e.V. orientiert, darüber hinaus jedoch die Besonderheiten und spezifischen Ansprüche der Bau- und Immobilienwirtschaft in die Ausbildung integriert.
Dazu gehören folgende Themen und Inhalte:
- Grundlagen der Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegungsverfahren (ADR-Verfahren)
- Ablauf und Rahmenbedingungen der alternativen Konfliktbeilegungsverfahren
- Recht der alternativen Konfliktbeilegungsverfahren
- Verhandlungstechniken und -kompetenz
- Gesprächsführung, Kommunikations- und Arbeitstechniken
Dabei werden Konflikte und Lösungsansätze u.a. in folgenden Fällen studiert:
- in der Öffentlichkeitsarbeit, der Bauplanung, der Bauausführung und im Baumanagement
- in Projektentwicklung, Projektmanagement und Facility Management
- in Planer-, Gutachter- und Projektsteuerungsverträgen
- bei Bauverträgen nach BGB, VOB/B und Bauvertragsrecht ab 01.01.2018
- Problematik bei der Nachtragsstellung
- Versicherungen im Bauwesen
- Rolle des Streitlösers
Somit sind wir in der Lage, mit einem außergerichtlichen Verfahren dafür Sorge zu tragen, dass Gerichtsprozesse möglichst vermieden werden. Dies gilt im Übrigen in jeglicher Phase des Planens und Bauens – auch dann, wenn bereits Anwälte tätig geworden sind.